IBC für Gefahrgut sind von den Wiederverwendungszielen der PPWR ausgenommen, nicht aber vom Rest der Verordnung.
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR in der gesamten Union – und sie betrifft alles vom Onlinepaket bis zum IBC. In Nachrichtenbeiträgen und Debattenartikeln wird sie oft als Bedrohung für kleine Unternehmen bezeichnet. Einige haben sogar ihre Verkäufe in andere EU-Länder gestoppt. Wir bei MCD sehen das anders: Statt uns Sorgen zu machen, setzen wir uns mit der Verordnung auseinander und passen uns Schritt für Schritt an – und wir glauben, dass sie für unsere Kunden eine Chance sein kann.
Was ist die PPWR?
Die PPWR, Verordnung (EU) 2025/40, ersetzt die Verpackungsrichtlinie von 1994. Da es sich um eine Verordnung und nicht um eine Richtlinie handelt, gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Weichen nationale Vorschriften davon ab, gilt also das EU-Recht. Die Verordnung umfasst alle Verpackungen – vom Kaffeebecher am Kiosk bis zum IBC auf dem Lkw. Der schwedische Handelsverband Svensk Handel bezeichnet sie deshalb als eine der größten Änderungen der EU-Verpackungsregeln seit Jahrzehnten.
Nicht alles gilt jedoch gleichzeitig. Zuerst kamen am 12. August 2026 die Grundlagen: klarere Rollen in der Lieferkette, Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen, technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung. Danach folgen schrittweise bis 2040 Anforderungen an Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und Wiederverwendung. In Schweden ist die Umweltschutzbehörde Naturvårdsverket für die Aufsicht zuständig.

Warum sich viele Unternehmen Sorgen machen
Die Sorge ist real. Sie betrifft jedoch vor allem den Verwaltungsaufwand und nicht die Umweltziele – das haben mehrere Nachrichtenbeiträge und Debattenartikel im Herbst gezeigt.
- Registrierung in jedem Land. Wer verpackte Waren direkt an Endkunden in einem anderen EU-Land verkauft, muss sich dort unter Umständen registrieren, Gebühren zahlen und einen lokalen Bevollmächtigten benennen. Laut dem schwedischen Wirtschaftsmagazin Dagens PS haben zum Beispiel irische Künstler und Kunsthandwerker ihre Verkäufe in andere EU-Länder gestoppt. Eine schwedische Textilkunsthandwerkerin erzählte zudem im schwedischen Rundfunk, sie wisse nicht, ob sie eine Bestellung nach Dänemark verschicken dürfe.
- Die größte Last tragen kleine Unternehmen. Die Geschäftsführer der schwedischen Verbände Företagarna und Svensk Handel schrieben in der Zeitung SvD, dass die Kosten für die Einhaltung der Regeln in einem Land höher sein können als die dortigen Einnahmen. In diesem Fall verzichten die Unternehmen schlicht auf den Markt.
- Späte Klarheit. Natali Qvarfort, Expertin bei Svensk Handel, sagte der Zeitung Tidningen Näringslivet, der Zeitplan sei „praktisch unmöglich einzuhalten“ und die Leitlinien seien spät gekommen. Zudem fehlten im September 2026 noch mehrere Durchführungsrechtsakte, etwa zum Herstellerregister und zur Kennzeichnung.
- Zweifel am Umweltnutzen. In einem Debattenartikel in der Wirtschaftszeitung Dagens industri warnten sechs Branchenverbände, dass Unternehmen 70–80 % aller Verpackungen überarbeiten müssten. Sie argumentieren außerdem, dass die langen Transportwege in Schweden den Nutzen der Wiederverwendung zunichtemachen könnten.
Gleichzeitig sind weitere Änderungen unterwegs. Die EU-Kommission hat zum Beispiel vorgeschlagen, die Pflicht zu einem Bevollmächtigten in jedem Land auf 2035 zu verschieben, doch die EU hat den Vorschlag noch nicht angenommen. Eine generelle Verschiebung der Verordnung gibt es dagegen nicht – sie gilt seit August in vollem Umfang.
Was die PPWR für IBC und Transportverpackungen bedeutet
Für unsere Kunden geht es bei der PPWR also weniger um Onlinepakete und mehr um IBC, Fässer und Kanister. Die wichtigste Regel ist Artikel 29 zur Wiederverwendung:
| Warenstrom | Anforderung an wiederverwendbare Transportverpackungen |
|---|---|
| Zwischen Unternehmen in der EU, allgemein | Mindestens 40 % ab 2030, Zielwert 70 % bis 2040 |
| Zwischen eigenen Standorten oder verbundenen Unternehmen | 100 % ab 2030 |
| Zwischen Unternehmen im selben Land | 100 % ab 2030 |
Die Anforderung betrifft jedoch nicht nur die Verpackung selbst. Ein wiederverwendbarer IBC muss auch Teil eines funktionierenden Systems für Rücknahme, Reinigung und Wiederbefüllung sein. Es reicht daher nicht, einen robusteren Behälter zu kaufen. Man muss auch nachweisen können, wo er sich befindet, wie viele Umläufe er absolviert hat und dass er geprüft wurde.
Mit der Zeit werden zudem die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit strenger. Laut Plan soll die EU-Kommission 2027 festlegen, wie viele Umläufe eine wiederverwendbare Verpackung mindestens schaffen muss. Ab 2029 müssen wiederverwendbare Verpackungen dann einen QR-Code oder einen anderen digitalen Datenträger tragen. Der Code soll Informationen über das Wiederverwendungssystem liefern und es ermöglichen, die Verpackung zu verfolgen und Umläufe zu zählen.
Bestimmte Verpackungen sind jedoch von den Wiederverwendungszielen ausgenommen, unter anderem solche, die Gefahrgut enthalten, sowie Kartons und Verpackungen für große Maschinen. Die Ausnahme gilt nur für die Wiederverwendungsziele – der Rest der Verordnung gilt weiterhin.
So wirkt sich die Verordnung auf unsere Kundensegmente aus
Wie stark die Verordnung Sie betrifft, hängt vor allem davon ab, was der Tank enthält und wohin er geht.
- Kraftstoffe. Diesel und Benzin sind Gefahrgut, daher sind ihre Verpackungen von den Wiederverwendungszielen ausgenommen. Die ADR-Anforderungen an Prüfung und Verwendungsdauer gelten dagegen wie bisher, ebenso die Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten der PPWR.
- AdBlue und andere Produkte, die kein Gefahrgut sind. Hier gelten die Wiederverwendungsziele in vollem Umfang. Wer in IBC liefert, braucht daher einen funktionierenden und dokumentierbaren Rückführungsprozess.
- Wasser und Abwasser. Kläranlagen arbeiten mit vielen Chemikalien. Eisen- und aluminiumbasierte Fällmittel sind zum Beispiel oft Gefahrgut, viele Polymere dagegen nicht. Lieferanten haben daher sowohl ausgenommene als auch erfasste Warenströme – oft beim selben Kunden.
- Industrie und Prozesschemie. Die 100-%-Anforderung gilt für Lieferungen zwischen eigenen Standorten und an Kunden im selben Land. Für viele wird sie deshalb zum Treiber für Pool- und Mietsysteme, bei denen der Lieferant Eigentümer des IBC ist.
Vielerorts werden IBC zudem robuster, und mehr von ihnen werden aus Edelstahl sein. Damit werden sie gleichzeitig wertvoller. Mit steigender Zahl an Umläufen werden Schwund und Diebstahl also zu einem Kostenfaktor, den Unternehmen in den Griff bekommen müssen.
Warum wir bei MCD nicht besorgt sind
Wir nehmen die Sorgen ernst, aber wir lassen uns nicht von ihnen leiten. Seit 1983 passen wir uns an neue Anforderungen an den Umgang mit Kraftstoffen, Chemikalien und Umwelt an, und die PPWR ist schlicht ein weiteres Regelwerk, das es zu lernen gilt. Unsere Strategie ist daher einfach: Zuerst setzen wir uns damit auseinander, was die Verordnung tatsächlich verlangt. Dann verfolgen wir die noch ausstehenden Durchführungsrechtsakte und passen uns schrittweise an.
Außerdem sehen wir eine Chance. Was die PPWR von einem Wiederverwendungssystem verlangt, ist im Grunde das, was wir bereits tun: Wir messen, verfolgen und dokumentieren den Inhalt von Tanks. Gemeinsam mit TopFuel entwickeln wir jetzt ein zirkuläres IBC-System, in dem jeder IBC drei Bausteine hat:
- Füllstandsmessung. Wir messen den Inhalt beim Kunden kontinuierlich. Wenn der IBC fast leer ist, löst ein Alarm die nächste Lieferung aus.
- GPS-Ortung. Sie sehen die Position in Echtzeit – während des Transports, beim Kunden und auf dem Rückweg.
- QR-Code pro IBC. Jeder IBC erhält eine eindeutige Identität. Fahrer oder Lager scannen den Code bei Verladung, Lieferung, Rückgabe und Prüfung und verknüpfen den IBC so mit dem Auftrag im ERP-System.
SiteInfo, unsere Plattform, führt alles zusammen, und jeder Scan wird zu einem Ereignis. Zusammen ergeben die Ereignisse für jeden IBC eine digitale Historie mit Anzahl der Umläufe, Position, Verbrauch, Wartung und Auftragsbezug. Mit anderen Worten: genau die Dokumentation, die die PPWR verlangt.
Der Nutzen geht zudem über die Erfüllung der Anforderungen hinaus. Mit kürzeren Umlaufzeiten und weniger verlorenen Einheiten brauchen Sie weniger IBC im Umlauf. Lieferung und Abholung lassen sich in derselben Tour erledigen, und Scans mit Zeitstempel und GPS dienen als Liefernachweis. Und schließlich geht dem Kunden das Produkt nie aus, weil der tatsächliche Füllstand den Austausch steuert.
Von der Sorge zur Vorbereitung
Die Ziele für 2030 liegen nur noch vier Jahre entfernt, doch wer jetzt beginnt, hat Zeit, es richtig zu machen. Unser Rat lautet daher, Ihre Verpackungsströme zu erfassen: welche Gefahrgut sind, welche zwischen eigenen Standorten laufen und wie viele IBC Sie im Umlauf haben. Möchten Sie wissen, was ein rückverfolgbarer Rückführungsprozess für Sie bedeuten kann? Dann sprechen Sie uns an.
Dieser Artikel bietet einen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Gleichen Sie Ihre eigenen Warenströme daher mit dem Verordnungstext und den Leitlinien der zuständigen Behörde in Ihrem Land ab.
Quellen
- Naturvårdsverket: EU-förordningen om förpackningar (PPWR)
- Svensk Handel: Nu börjar EU:s nya förpackningsregler att gälla (10. Aug. 2026)
- Svensk Handel m.fl.: Orimlig börda för företag och konsumenter (Di, 7. Mai 2026)
- Tidningen Näringslivet: Experten – nya EU-reglerna kommer knäcka småföretagen (13. Aug. 2026)
- Dagens PS: EU:s nya krav knäcker småföretag (15. Aug. 2026)
- Dagens PS: Nya EU-regeln får svenska e-handlare att sluta sälja utomlands (19. Sep. 2026)
- PPWR delayed? The verified answer (Stand: 2. Sep. 2026)
- Kunststoffverpackungen: Reuse requirements for industrial and commercial packaging
- ecopv: PPWR QR code requirement for reusable packaging

